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Gemeinschaftszuschüsse

In diesem Abschnitt finden Sie Informationen zu aktuellen Fördermitteln, die der Öffentlichkeit und Gemeinschaftsorganisationen zur Verfügung stehen.

Community Recognition Fund 2024


Gemeinschaftlicher AnerkennungsfondsAm 15. März 2024 gaben die Ministerin für ländliche und kommunale Entwicklung Heather Humphreys und Staatsminister Joe O'Brien Einzelheiten zu einer Finanzierung in Höhe von 50 Millionen Euro bekannt Gemeinschaftlicher Anerkennungsfonds. Die Zuteilung für Waterford beträgt 1,436,394 €, davon 71,819 € für die Verwaltung.

Diese große Initiative knüpft an den Community Recognition Fund 2023 an und zielt darauf ab, die Entwicklung kommunaler Infrastruktur und Einrichtungen zum Nutzen der gesamten Gemeinde zu unterstützen, in Anerkennung des Beitrags, den Gemeinden im ganzen Land bei der Aufnahme und Aufnahme einer beträchtlichen Anzahl von Ankömmlingen leisten aus der Ukraine und anderen Ländern. Es unterscheidet sich in seinen Zielen und seinem Umfang von allen anderen öffentlichen Finanzierungsströmen, die darauf abzielen, die Entwicklung des Bedarfs an öffentlichen Dienstleistungen zu unterstützen, der sich aus der erheblichen Zahl von Ankünften aus der Ukraine und anderen Ländern ergibt.

In den Einzelheiten des Programms ist festgelegt, dass nur Gebiete mit einem hohen Anteil an Neuankömmlingen für dieses Programm in Frage kommen.

Die Mindestförderung für ein einzelnes Projekt beträgt 50,000 Euro, die Höchstfinanzierung 500,000 Euro, bei über 200,000 Euro ist ein konkreter Business Case erforderlich. Projekte müssen Kapitalcharakter haben, auf die Bedürfnisse in ihren Gebieten eingehen und mittel- und langfristig Vorteile für die gesamte Gemeinschaft bringen.

Es wird mit spezifischen Bewertungskriterien konkurrenzfähig sein. Interessierte Gruppen müssen ihre Fähigkeit darlegen, ihre Projekte umzusetzen, einschließlich Einzelheiten zur Erfolgsbilanz der Projektpartner und Erfahrungen bei der Umsetzung ähnlicher Projekte.

Gruppen sollten ihre jeweiligen Projektanforderungen berücksichtigen, die voraussichtlichen Kosten und Planungsabhängigkeiten klarstellen und zeigen, wie ihr Projekt der gesamten Gemeinschaft zugute kommt. Projekte müssen innerhalb der vorgegebenen Zeitrahmen realisierbar sein. Gruppen, die eine entsprechende Finanzierung bereitstellen können, werden bevorzugt berücksichtigt.

Kleinere Projekte können nicht künstlich kombiniert werden, um den Mindestschwellenwert von 50,000 Euro zu erreichen – während das Programm 2023 Mittel für kleine Investitionen in Vereinen und Gemeinden bereitstellte (z. B. für kleine Ausrüstung), liegt der Schwerpunkt des Programms 2024 auf Projekten größeren Umfangs und Wirkung.

Zu den möglichen Arten von Kapitalprojekten, die im Rahmen des Programms finanziert werden können, gehören:

  • Entwicklung, Verbesserung oder Sanierung von Gemeinschafts- oder Kultureinrichtungen, einschließlich Spielplätze, Gehwege, Parks, Gemeinschafts-/Sensorgärten, einschließlich Kommunikationstafeln, Kleingärten und Erholungsgebiete;
  • Entwicklung, Verbesserung oder Sanierung lokaler Vereins- und Sportanlagen, einschließlich Einrichtungen wie Gemeinschaftsschwimmbäder, Umkleideräume, Toiletten, digitale Hilfsmittel wie Punkte-/Informationstafeln usw.
  • Verbesserung der Schul-/Gemeindeeinrichtungen, die nach Schulschluss von der gesamten Gemeinde genutzt werden können;
  • Kauf größerer Ausrüstung für lokale Clubs, Festivals, Gemeinschaftsveranstaltungen und Organisationen, z. B. Musik-, Kunst- oder Sportausrüstung, die der gesamten Gemeinschaft zugute kommt;
  • Verkehrsinfrastruktur wie der Kauf von Gemeinschaftsfahrzeugen, Bushaltestellen und Informationstafeln für Busbegleiter;
  • Projekte, die dazu beitragen, den Verfall und/oder umfassendere lokale Wirtschafts- und Gemeindeentwicklungsziele anzugehen;
  • Kauf und Sanierung leer stehender oder verlassener Gebäude zur gemeinschaftlichen Nutzung, wenn ein klarer Bedarf festgestellt wird.
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Frist: Mittwoch, 15. Mai 2024 um 4:00 Uhr


Um für dieses Programm und künftige Gemeinschaftszuschüsse in Betracht gezogen zu werden, müssen Gemeinschaftsorganisationen zunächst beim Waterford Public Participation Network (PPN) registriert werden. Ihre eindeutige PPN-Nummer ist als Teil zukünftiger Antragsformulare erforderlich. Es wird empfohlen, sich so schnell wie möglich beim PPN zu registrieren.

Registrieren Sie sich online unter www.waterfordppn.ie, oder kontaktieren Sie Muriel Tobin unter mtobin@waterfordcouncil.ie oder Alison De Paor unter adepaor@waterfordcouncil.ie