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Veröffentlichungssystem für Informationsfreiheit

Abschnitt 8 der Informationsfreiheitsgesetz 2014 fordert die Organe des FOI auf, so viele Informationen wie möglich in offener und zugänglicher Weise routinemäßig außerhalb des FOI aufzubereiten und zu veröffentlichen, unter Berücksichtigung der Grundsätze der Offenheit, Transparenz und Rechenschaftspflicht gemäß den Abschnitten 8 (5) und 11 (3). ) des Gesetzes.

Dies ermöglicht die Veröffentlichung oder Weitergabe von Aufzeichnungen außerhalb des FOI, sofern eine solche Veröffentlichung oder Zugänglichmachung nicht gesetzlich verboten ist. Das Schema verpflichtet FOI-Stellen, Informationen im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit gemäß diesem Schema zur Verfügung zu stellen.

Jeder unten stehende Link führt zu einer Seite mit relevanten Informationen in dieser Kategorie sowie Links zu relevanten Informationen auf der Website des Waterford City and County Council. Wenn die von Ihnen benötigten Informationen hier nicht zu finden sind, können Sie sich an unseren Freedom of Information Officer wenden (+353 51 849572).

Wenn die Informationen derzeit nicht vom Waterford City & County Council öffentlich zugänglich gemacht werden, sollten Sie darüber nachdenken, einen Antrag auf Informationsfreiheit zu stellen.

Offenheit & Transparenz Unsere Leistungen Governance-bezogene Finanzinformationen FOI-Offenlegungsprotokolle

Auf welche Informationen kann unter FOI zugegriffen werden?

Vorbehaltlich Ausnahmen gewährt das Gesetz Zugang zu den folgenden Aufzeichnungen des Waterford City & County Council:

  • Alle Aufzeichnungen, die nach dem Datum des Inkrafttretens des Gesetzes, dem 21. Oktober 1998, erstellt wurden.
  • Datensätze, die vor diesem Datum erstellt wurden, wenn sie zum Verständnis von Datensätzen benötigt werden, die danach erstellt wurden.
  • Persönliche Aufzeichnungen, egal wann erstellt.
  • Personalakten, die ab dem 21. Oktober 2005 (drei Jahre vor Inkrafttreten des Gesetzes) erstellt wurden, können von der Person eingesehen werden, auf die sich die Akten beziehen.

Das Gesetz gilt nicht für routinemäßig verfügbare Informationen wie Flugblätter, öffentliche Bekanntmachungen und in der Presse angepriesene Veröffentlichungen. Diese Informationen werden weiterhin frei verfügbar sein und müssen daher nicht im Rahmen der Informationsfreiheit beantragt werden.

Informationen, die nach anderen Rechtsvorschriften verfügbar sind, wie beispielsweise Planungs- und Umweltinformationen, sind ebenfalls vom Informationsfreiheitsgesetz ausgenommen. Ihr Recht auf diese Informationen nach anderen Gesetzen ändert sich nicht.

Wie stelle ich eine Anfrage?

Die Kontaktdaten des FOI finden Sie unten auf dieser Seite.

Sie müssen eine schriftliche Anfrage stellen und angeben, dass die Informationen im Rahmen des Freedom of Information Act angefordert werden.

Damit wir Ihre Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten können, bitten wir Sie, so konkret wie möglich zu sein.

Per Fax oder E-Mail gesendete Anfragen müssen möglicherweise überprüft werden. Wenn Sie die Informationen in einer bestimmten Form wünschen, zum Beispiel als Fotokopie oder Computer-Disc, geben Sie dies bitte in Ihrer Anfrage an.

Wie lange dauert die Bearbeitung einer Anfrage?

Wir werden Ihren Antrag innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt bestätigen und innerhalb von vier Wochen darüber entscheiden, sofern nicht eine Verlängerung von bis zu vier Wochen vereinbart wird.

Eine interne Überprüfung kann beantragt werden, wenn Sie:

  • mit der erhaltenen Erstreaktion unzufrieden sind, zum Beispiel Auskunftsverweigerung, Zugangsform, Gebühren usw.; oder
  • innerhalb von vier Wochen nach Ihrer Erstbewerbung keine Antwort erhalten haben

Was kann ich tun, wenn ich mit der Entscheidung zur internen Überprüfung nicht zufrieden bin?

Wenn Sie mit der Entscheidung des Internal Reviewer nicht einverstanden sind oder innerhalb von drei Wochen nach Einreichung Ihres Antrags keine Antwort erhalten haben, können Sie eine unabhängige Überprüfung durch den Information Commissioner beantragen.

Beschwerden sind zu richten an: Office of the Information Commissioner, 18 Lower Lesson Street, Dublin 2.

Telefon: 1890 223030
Email: info@oic.ie

Sie müssen Ihrem Antrag eine Gebühr von 50 € beifügen. Eine ermäßigte Gebühr von 15 € gilt, wenn Sie durch eine Krankenkarte versichert sind oder im Zusammenhang mit einer Überprüfung von Informationen Dritter. Es fallen keine Gebühren für Überprüfungsanträge an, die nur personenbezogene Daten betreffen, die sich auf die eigene Person beziehen, oder in Bezug auf Entscheidungen zur Erhebung von Gebühren oder Hinterlegungen.

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