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Kommunalentwicklungskomitee (LCDC)

Das LCDC trägt die Hauptverantwortung für die Koordinierung, Planung und Überwachung der Finanzierung der lokalen, kommunalen und ländlichen Entwicklung.

Hintergrund des LCDC


Im Jahr 2012 wurde das Grundsatzdokument „Putting People First“ veröffentlicht, in dem Reformen zur Verbesserung der Bereitstellung von Dienstleistungen für den Bürger, zur Steigerung der Effizienz und Effektivität und zur Übertragung einer zentraleren Rolle der Kommunalverwaltungen in der lokalen und kommunalen Entwicklung dargelegt werden.

Das Kommunalverwaltungsreformgesetz 2014 verleiht den Verpflichtungen in „Putting People First“ rechtliche Wirkung, einschließlich:

  • Die Einrichtung eines lokalen Gemeindeentwicklungsausschusses als Unterausschuss des Stadt- und Kreisrats
  • Die Erstellung eines sechsjährigen lokalen Wirtschafts- und Gemeinschaftsplans durch den Waterford City & County Council

Zweck des LCDC


  • Tragen Sie die Hauptverantwortung für die Koordinierung, Planung und Überwachung der Finanzierung der lokalen, kommunalen und ländlichen Entwicklung
  • Bringen Sie einen stärker vernetzten Ansatz in die Umsetzung von lokalen und kommunalen Entwicklungsprogrammen und -interventionen ein
  • Fördern Sie ein sinnvolles Engagement von Bürgern und Gemeinden in lokalen und kommunalen Entwicklungsprogrammen
  • Verfolgen Sie eine kosteneffizientere Verwaltung von lokalen und kommunalen Entwicklungsprogrammen und Durchführungsstrukturen, die Abstimmung von Ressourcen auf Prioritäten und ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis
  • Konzentrieren Sie sich auf Lernen und Feedback und verbessern Sie die Verbindungen zwischen der Bereitstellung von Dienstleistungen und der Entwicklung von Richtlinien. Verfolgen Sie Möglichkeiten für zusätzliche Finanzierung für das Gebiet

Funktionen des LCDC


  • Vorbereitung, Annahme, Umsetzung, Überwachung und Überprüfung der Gemeinschaftselemente des lokalen Wirtschafts- und Gemeinschaftsplans
  • Prüfung und Annahme einer Erklärung in Bezug auf die wirtschaftlichen Elemente des lokalen Wirtschafts- und Gemeinschaftsplans
  • Verbesserung der Koordinierung öffentlich finanzierter Programme, einschließlich des Programms zur Entwicklung lokaler Gemeinschaften, des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums und des Programms zur Aktivierung der Gemeinschaft zur sozialen Eingliederung, und Reduzierung von Doppelarbeit
  • Erstellung eines Jahresberichts über die Erfüllung seiner Aufgaben