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Geschützte Strukturen

Abschnitt 51 der Planungs- und Entwicklungsgesetz 2000 (Das Gesetz in seiner geänderten Fassung besagt, dass zum Schutz von Bauwerken oder Teilen von Bauwerken, die Teil des architektonischen Erbes sind und von besonderem architektonischem, historischem, archäologischem, künstlerischem, kulturellem, wissenschaftlichem, sozialem oder technischem Interesse sind enthält jeder Bebauungsplan ein Verzeichnis der geschützten Bauwerke und nimmt in dieses Verzeichnis jedes nach Ansicht der Planungsbehörde interessante Bauwerk in seinem Funktionsbereich auf.

Nach § 10 Abs. 2 Buchst. f TSG muss ein Bebauungsplan auch Ziele zum Schutz von Bauwerken oder Bauwerksteilen enthalten.

Das Waterford City and County Development Plan 2022–2028 hat in Anhang 9 die Liste der geschützten Strukturen aufgenommen, die über den folgenden Link abgerufen werden kann: