Zum Inhalt

Eröffnungsanzeige

Jede Person, die beabsichtigt, Arbeiten durchzuführen oder eine wesentliche Nutzungsänderung an einem Gebäude vorzunehmen, muss eine Baubeginnanzeige ausfüllen.

Jede Person, die beabsichtigt, Arbeiten durchzuführen oder eine wesentliche Nutzungsänderung an einem Gebäude vorzunehmen, muss eine Baubeginnanzeige ausfüllen. Das in der Mitteilung angegebene Baubeginndatum darf nicht weniger als vierzehn Tage und darf nicht mehr als 28 Tage nach der Hinterlegung der gültigen Baubeginnmitteilung bei der Bauaufsichtsabteilung liegen.

Ab dem 1. März 2014 gemäß der Baukontrollverordnung (Änderung) SI 9 von 2014gelten die verlinkten Verfahren für die Bekanntmachung des Vertragsbeginns.

Vollständige Bekanntmachung über den Beginn


Die Anforderungen für eine Vollständigkeitsmitteilung gelten für:

  • der Entwurf und die Konstruktion einer neuen Wohnung
  • eine Erweiterung von > 40 Quadratmetern einer Wohnung
  • Arbeiten, die eine Brandschutzzertifizierung erfordern

Kurze Ankündigung


Eine „kurze“ Baubeginnmitteilung kann für die folgenden Entwicklungskategorien eingereicht werden:

Wesentliche Änderung von:

  • Läden
  • Niederlassungen
  • Industrieanlagen – vorausgesetzt, ein Brandschutzzertifikat ist NICHT erforderlich.
  • Eine Erweiterung einer Wohnung mit einer Grundfläche von weniger als 40 Quadratmetern.

So bewerben Sie sich – BCMS


Bewerber müssen die verwenden Online-Einreichungssystem für Vertragsbeginn.

Für bestimmte Arbeiten oder Gebäude kann ein Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung oder eine Lockerung einer Anforderung der Bauverordnung angebracht sein. Jeder Eigentümer, Designer, Erbauer und zugewiesene Zertifizierer muss sich zunächst beim BCMS registrieren/anmelden, um eine Einreichung vorzunehmen oder eine Rolle anzunehmen.