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Behindertenausweise

Gemäß Artikel 20D des Baukontrollverordnung 1997 bis 2009 Einem Antrag auf Erteilung einer Behindertenzugangsbescheinigung müssen solche Pläne (einschließlich eines Standort- oder Lageplans) und andere Angaben beiliegen, die erforderlich sind, um:

  • die Arbeiten oder das Gebäude, auf das sich der Antrag bezieht, identifizieren und beschreiben,
  • es der Bauaufsichtsbehörde zu ermöglichen, zu beurteilen, ob das besagte Bauwerk oder Gebäude, wenn es in Übereinstimmung mit den besagten Plänen und anderen Einzelheiten gebaut würde, den Anforderungen von Teil M des zweiten Anhangs der Bauverordnung entsprechen würde,
  • Art und Umfang der vorgeschlagenen Nutzung und gegebenenfalls der bestehenden Nutzung des betreffenden Gebäudes ermitteln.

Jedem Antragsformular muss die Gebühr von 800 € beiliegen. Bitte beachten Sie, dass für jedes Gebäude ein separates Formular und eine separate Gebühr erforderlich sind. Das Ausmaß, in dem Pläne, Details und Spezifikationen erforderlich sind, um die Einhaltung von Teil M der Bauverordnung sicherzustellen, hängt im Einzelfall von der Art, Größe und Komplexität des betreffenden Gebäudes ab. Die folgenden Informationen können jedoch als Richtlinie dienen. Sofern relevant, sollten alle unten aufgeführten Pläne und Informationen bereitgestellt werden.

  • Ein umfassender Bericht, der den Abschnittsnummern des Teils M des Technischen Leitfadens entspricht (in zweifacher Ausfertigung eingereicht)
  • Eine Reihe von Zeichnungen, die alle Bereiche der Barrierefreiheit abdecken (in zweifacher Ausfertigung eingereicht)

Die Pläne sollten Folgendes umfassen:

  • Grundrisse, Querschnittszeichnungen des Gebäudes und Zeichnungen der einzelnen Ansichten. Fügen Sie ggf. weitere detaillierte Zeichnungen bei. (Der Nordpunkt sollte auf allen Plänen angegeben werden.)
  • Pläne, Schnitte, Ansichten oder andere Zeichnungen sollten in einem angemessenen Maßstab von mindestens 1:100 erstellt werden.
  • Ein Lageplan im Maßstab von mindestens 1:500 und eine Standortkarte im Maßstab von mindestens 1:2500 oder 1:1000.
  • Standort aller Zugangspunkte für Fahrzeuge und Fußgänger, Zufahrtswege und Straßen zum Standort. Einschließlich geneigter und gestufter Routen.
  • Alle Eingänge zum Gebäude, wobei der Haupteingang zum Gelände hervorgehoben wird.
  • Alle Parkplätze auf dem Gelände, einschließlich Abstellflächen, von denen aus eine Person aus einem Fahrzeug aussteigen kann.

Weitere Informationen und Beratung erhalten Sie bei:
Waterford City & County Council, Baukontrollabteilung, Dungarvan Fire Station, Kilrush, Dungarvan, Co.Waterford.

Telefon: 058 21146, Fax: 058 44149

E-Mail: fire@waterfordcouncil.ie


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