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Zugang zu Umweltinformationen (AIE)

Europäische Gemeinschaften (Zugang zu Informationen über die Umwelt) (Änderung) 2007 – 2014 (SI Nr. 133 von 2007 und SI Nr. 662 von 2011 und SI 615 von 2014) (im Folgenden als die AIE-Verordnungen bezeichnet) gewähren denjenigen, die von öffentlichen Behörden Zugang zu Informationen über die Umwelt erhalten möchten, gesetzliche Rechte.

Nach diesen Vorschriften müssen umweltbezogene Informationen, die von oder für eine Behörde vorliegen, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Die AIE-Vorschriften verpflichten die Behörden außerdem dazu, bei der Verbreitung von Umweltinformationen an die Öffentlichkeit proaktiv vorzugehen.

Die AIE-Verordnungen enthalten eine Definition von Umweltinformationen. Erläutern Sie die Art und Weise, in der Informationsanfragen an Behörden gerichtet werden können, und die Art und Weise, in der Behörden verpflichtet sind, Anfragen zu bearbeiten, z. B. Zeitrahmen für die Beantwortung. Die Vorschriften sehen auch ein formelles Berufungsverfahren für den Fall vor, dass eine Person mit der Entscheidung über ihren Antrag unzufrieden ist.

Welche öffentlichen Stellen unterliegen der AIA?


Die AIE-Verordnung definiert „öffentliche Behörden“ im weitesten Sinne und umfasst alle Stellen, die eine Rolle in der öffentlichen Verwaltung spielen und über Umweltinformationen verfügen. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Definition einen umfassenderen Geltungsbereich hat als die Definition von „öffentlicher Körperschaft“ im FoI Handlungen.

Gemäß den Verordnungen von 2011 ist der Minister verpflichtet, eine indikative Liste der öffentlichen Behörden zu veröffentlichen, die den AIE-Verordnungen unterliegen. Diese sind:

  • Regierungsabteilungen, zB das Ministerium für Umwelt, Gemeinschaft und Kommunalverwaltung
  • Lokale Behörden, zB Waterford City & County Council
  • Nichtkommerzielle staatliche Stellen, zB die Environmental Protection Agency
  • Kommerzielle staatliche Stellen zB EirGrid
  • Regulierungsbehörden, z. B. die Kommission für Energieregulierung

So stellen Sie einen AIE-Antrag


Wenn Sie eine Informationsanfrage gemäß den AIE-Verordnungen stellen, müssen Sie angeben, dass der Antrag gemäß den AIE-Verordnungen gestellt wird, und ihn schriftlich an „The Access to Information on the Environment Officer“, Waterford City and County Council, Civic, einreichen Büros, Dungarvan, Co Waterford oder E-Mail: aie@waterfordcouncil.ie

  • geben Sie Ihre Kontaktdaten an
  • die geforderten Umweltinformationen so genau wie möglich angeben und
  • Wenn Sie die Informationen in einem bestimmten Format oder einer bestimmten Zugriffsart benötigen, sollten Sie dies in Ihrer Anfrage angeben.

Ein Interesse an der Anfrage muss nicht angegeben werden.

Honorare


Für die Antragstellung gemäß den AIE-Bestimmungen wird keine Anfangsgebühr erhoben. Der Stadt- und Kreisrat von Waterford kann jedoch eine angemessene Gebühr für die Bereitstellung der angeforderten Informationen erheben. Dies kann die Kosten für das Zusammenstellen, Kopieren, Drucken oder Veröffentlichen von Informationen umfassen. Diese Gebühren würden auf derselben Grundlage erhoben wie die, die derzeit im Rahmen der Informationsfreiheitsgesetze erhoben werden, d. h.:

  • Wenn ein Antragsteller Papierexemplare benötigt, kann je nach Umfang der im Antrag enthaltenen Informationen eine Gebühr von 0.04 € pro Blatt anfallen.
  • Für die Bereitstellung von Informationen auf CD-ROM wird eine Gebühr von 10.16 € erhoben

Einzelheiten zu etwaigen Gebühren werden im endgültigen Entscheidungsschreiben mitgeteilt. Es ist zu beachten, dass Gebühren für die Bereitstellung von Informationen erlassen werden können, wenn die Kosten auf weniger als 10 € geschätzt werden. Wenn Antragsteller in der Lage sind, die erforderlichen Dokumente vor Ort in den Büros des Waterford City and County Council einzusehen, fallen für den Zugriff auf diese Unterlagen keine Gebühren an, dies ist jedoch unabhängig von den oben genannten Gebühren.

Beantragung einer Überprüfung


Die Beantragung einer internen Überprüfung ist kostenlos. Es kostet 50 €, beim Beauftragten für Umweltinformationen Berufung einzulegen, oder 15 €, wenn Sie der Inhaber oder Unterhaltsberechtigte eines Inhabers einer Gesundheitskarte oder eines Dritten sind, der gegen die Entscheidung zur Herausgabe bestimmter Informationen Berufung einlegt.

Voraussetzungen für die Bearbeitung von Anfragen


Im Allgemeinen ist der Stadt- und Kreisrat von Waterford verpflichtet, auf eine AIE-Anfrage innerhalb eines Monats nach Eingang der Anfrage zu antworten. Wenn der Stadt- und Kreisrat von Waterford aufgrund der Komplexität oder des Umfangs der erforderlichen Informationen nicht in der Lage ist, innerhalb der Frist von einem Monat zu antworten, muss er dem Antragsteller innerhalb des Monats schreiben und angeben, wann eine Antwort erfolgen wird. Dieses Datum sollte nicht mehr als zwei Monate nach Eingang des ursprünglichen Antrags liegen.

Wenn der Stadt- und Kreisrat von Waterford nicht über die angeforderten Informationen verfügt; Sie kann das Ersuchen entweder an eine andere Behörde weiterleiten oder dem Antragsteller mitteilen, an wen das Ersuchen ihrer Ansicht nach gerichtet werden sollte. In jedem Fall ist eine Benachrichtigung des Antragstellers erforderlich.

Im Allgemeinen ist der Stadt- und Kreisrat von Waterford verpflichtet, auf eine AIE-Anfrage innerhalb eines Monats nach Eingang der Anfrage zu antworten. Wenn der Stadt- und Kreisrat von Waterford aufgrund der Komplexität oder des Umfangs der erforderlichen Informationen nicht in der Lage ist, innerhalb der Frist von einem Monat zu antworten, muss er dem Antragsteller innerhalb des Monats schreiben und angeben, wann eine Antwort erfolgen wird. Dieses Datum sollte nicht mehr als zwei Monate nach Eingang des ursprünglichen Antrags liegen.

Wenn der Stadt- und Kreisrat von Waterford nicht über die angeforderten Informationen verfügt; Sie kann das Ersuchen entweder an eine andere Behörde weiterleiten oder dem Antragsteller mitteilen, an wen das Ersuchen ihrer Ansicht nach gerichtet werden sollte. In jedem Fall ist eine Benachrichtigung des Antragstellers erforderlich.

Gründe für die Verweigerung der Auskunft


Es gibt eine Reihe von Gründen, aus denen eine Behörde eine Auskunft verweigern kann; Dazu gehören Fälle, in denen eine Stelle in gesetzgebender oder richterlicher Funktion handelt (Artikel 3 Absatz 2) sowie zwingende (Artikel 8) und freiwillige (Artikel 9) Gründe für die Verweigerung von Informationen. Bei der Entscheidung über die Offenlegung von Informationen muss eine öffentliche Stelle die Bestimmungen in Artikel 10 berücksichtigen.

Berufung gegen eine Entscheidung


Gemäß Artikel 11 der AIE-Verordnung haben Sie das Recht, eine interne Überprüfung der ursprünglichen Entscheidung zu beantragen. Sie können auch eine interne Überprüfung beantragen, wenn Sie innerhalb der angemessenen Frist keine Antwort erhalten haben. Eine interne Überprüfung muss innerhalb eines Monats nach Erhalt der ursprünglichen Entscheidung beantragt werden (die Behörde kann diese Frist verlängern, ist dazu jedoch nicht verpflichtet). Für die Beantragung einer internen Überprüfung fallen keine Kosten an.

Eine interne Überprüfung beinhaltet eine vollständige erneute Prüfung der Angelegenheit durch einen Mitarbeiter der Behörde, der die ursprünglich getroffene Entscheidung bestätigen, abändern oder annullieren kann.

Ein schriftliches Ergebnis der Überprüfung, das Sie über die Entscheidung informiert, den Grund für die Entscheidung und Sie über Ihr Recht auf Beschwerde beim Commissioner for Environmental Information informiert, einschließlich der Fristen und Gebühren, die mit einer solchen Beschwerde verbunden sind, wird Ihnen innerhalb von XNUMX Tagen zugestellt einen Monat nach Eingang des Überprüfungsantrags.

Wenn Sie mit dem Ergebnis der internen Überprüfung nicht zufrieden sind, können Sie beim Commissioner for Environmental Information (CEI) Berufung einlegen. Sie können innerhalb eines Monats nach Erhalt der Entscheidung über die interne Überprüfung durch die Behörde Berufung einlegen. Der Beauftragte kann diese Frist jedoch im Einzelfall verlängern.

Ein schriftlicher Einspruch ist beim Beschwerdebeauftragten unter folgender Adresse einzureichen:

Büro des Beauftragten für Umweltinformationen,
Untere Leeson Street 18, Dublin 2.
Telefon: +353 (0)1 639 5689

Weitere Kontaktdaten und Informationen zum Büro des Kommissars finden Sie hier auf der Website des Office of the Information Commissioner (OIC)..

Unterstützung bei AIE-Anfragen


Wenn Sie Fragen zur Antragstellung haben, kann der AIE-Beauftragte, Anthony Russell, telefonisch unter +353 (0)58 20049 oder per E-Mail kontaktiert werden aie@waterfordcouncil.ie

Diese Website ist eine Informationsstelle im Sinne der AIE-Richtlinie. Wenn Sie weitere Umweltinformationen als die auf der Website bereitgestellten Informationen benötigen, können Sie eine AIE-Anfrage einreichen oder sich wie oben beschrieben an den AIE-Beauftragten wenden.

Die AIE-Verordnungen wurden eingeführt, um in Irland die Richtlinie 2003/4/EG (externer Link) des Europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen (die AIE-Richtlinie) umzusetzen. Diese Richtlinie ersetzte die Richtlinie 90/313/EWG des Rates das frühere EU-Instrument für den Zugang zu Umweltinformationen.

Die AIE-Richtlinie wurde von der EU angenommen, um der Säule des Zugangs zu Informationen des UNECE-Übereinkommens von 1998 über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Aarhus-Übereinkommen) Wirkung zu verleihen.