Zum Inhalt

Dekofarben und Lösungsmittel

Vorschriften für Dekofarben


Die Verordnungen der Europäischen Union (Farben, Lacke, Produkte und Tätigkeiten für die Fahrzeugreparaturlackierung) von 2012 Die sogenannten „Deco Paints Regulations“ werden vom Waterford City & County Council durchgesetzt.

Diese Verordnung verpflichtet Betreiber von Fahrzeugreparaturanlagen, über eine aktuelle Konformitätsbescheinigung zu verfügen. Es ist strafbar, eine Fahrzeugreparaturwerkstatt ohne gültige Konformitätsbescheinigung zu betreiben. Um dieses Zertifikat zu erhalten, müssen Betreiber zunächst einen von der EPA ernannten, zugelassenen Gutachter beauftragen, ihren Betrieb zu überprüfen und einen konformen Bericht zu erhalten. Die EPA kann Best-Practice-Richtlinien erstellen, um Betreiber bei diesem Prozess zu unterstützen.

Der resultierende konforme Bewertungsbericht muss zusammen mit einem ausgefüllten Registrierungsantragsformular und der Registrierungsgebühr bei der örtlichen Behörde eingereicht und von dieser genehmigt werden, in deren Funktionsbereich sich die Einrichtung befindet. Die lokalen Behörden müssen dann entscheiden, ob sie eine Konformitätsbescheinigung ausstellen wollen oder nicht, welche Bedingungen gegebenenfalls anzuwenden sind und den Betreiber innerhalb von 28 Tagen nach Eingang des Antrags über die Entscheidungen informieren. Zulassungsbescheinigungen müssen vom Betreiber alle drei Jahre erneuert werden. Zu den weiteren Anforderungen an Betreiber von Fahrzeugreparaturwerkstätten im Rahmen dieser Gesetzgebung gehören:

  • Unverzügliche Benachrichtigung der örtlichen Behörde bei Bekanntwerden von Verstößen gegen die Vorschriften und Wiederherstellung der Einhaltung innerhalb kürzester Zeit.
  • Sofortige Einstellung aller Arbeiten, die eine Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellen könnten, und unverzügliche Benachrichtigung der örtlichen Behörde.

Lösungsmittelvorschriften


Das Verordnungen der Europäischen Union (Anlagen und Tätigkeiten mit organischen Lösungsmitteln) von 2012 Die sogenannten VOC-Verordnungen werden von den Umweltgesundheitsbeauftragten im Waterford City & County Council durchgesetzt. Die Verordnungen gelten für eine Vielzahl von Branchen, z

  • Chemische Reinigung
  • Unternehmen, die sich mit Blechbearbeitung befassen
  • Hersteller von Metalltoren und Zäunen
  • Elektronikfertigung
  • Herstellung medizinischer Geräte usw.

Diese Betriebe müssen über eine aktuelle Konformitätsbescheinigung der zuständigen örtlichen Behörde verfügen. Um ein Konformitätszertifikat zu erhalten, muss eine Anlage zunächst einer Inspektion durch einen zugelassenen Gutachter unterzogen werden, der von der EPA ernannt wurde. Der zugelassene Gutachter stellt fest, ob der Betreiber die Umweltparameter der Richtlinie und dieser Verordnung einhält. Anschließend reicht der Betreiber den Bericht des zugelassenen Sachverständigen zusammen mit einer Antragsgebühr bei der zuständigen Kommunalbehörde ein.

Die örtliche Behörde muss dann innerhalb von 28 Tagen entscheiden, ob sie eine Konformitätsbescheinigung ausstellt oder nicht. Konformitätsbescheinigungen können für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren ausgestellt werden.

Zertifizierte Betreiber müssen der örtlichen Behörde bis zum 31. Januar eines jeden Jahres Daten vorlegen, damit die lokale Behörde die Konformität der Anlage überprüfen kann.

Ein Antrag auf Erneuerung eines Konformitätszertifikats muss mindestens 28 Tage vor dessen Ablaufdatum gestellt werden. Lokale Behörden können ein Konformitätszertifikat erneuern, das gemäß den Emissions of Volatile Organic Compounds from Organic Solvents Regulations 2002 (SI Nr. 543 von 2002) ausgestellt wurde und am 31. Dezember 2012 gültig war. Solche Zertifikate können bis zum 30. September 2016 verlängert werden . Ein abgelaufenes Zertifikat darf nicht erneuert werden.