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Entsorgung durch Verbrennen

Es ist illegal, Haushalts-, Garten-, Park- oder Gewerbeabfälle zu verbrennen, also Hinterhofabfälle zu verbrennen.

Neue Regelungen, die Abfallwirtschaftsverordnung (Verbot der Abfallbeseitigung durch Verbrennen) 2009, die ausdrücklich die Entsorgung von Haushalts- und Gewerbeabfällen durch unkontrollierte Verbrennung (auch „Hinterhofverbrennung“ genannt) verbieten, wurden am 27. Juli 2009 in Kraft gesetzt. Diese Vorschriften sehen ausdrücklich die Entsorgung von Abfällen durch unkontrollierte Verbrennung (einschließlich jeglicher solcher Verbrennungen) vor in einem häuslichen Kamin) eine Straftat nach beiden Luftreinhaltungsgesetz, 1987 und für Abfallwirtschaftsgesetze, 1996 wie geändert.

  • Es ist illegal, Haushalts- oder Gewerbeabfälle zu verbrennen, dh Hinterhofverbrennung.
  • Es ist illegal, Garten- oder Parkabfälle zu verbrennen. Diese sollten entweder selbst kompostiert, in die braune Biotonne gegeben oder zu einem gebracht werden städtische Einrichtung.