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Hundekot

Hundekot ist stinkend, unansehnlich, ekelhaft und kann Krankheiten verursachen. Unter dem Litter Pollution Acts 1997-2003, Hundebesitzer sind verpflichtet, aufzuräumen, nachdem ihre Tiere an öffentlichen Orten wie öffentlichen Straßen, Fußwegen, Parks und Stränden verschmutzt sind. Bei Nichteinhaltung kann ein Bußgeld von 150 € an Ort und Stelle verhängt werden.

Es ist so einfach wie das Mitnehmen einer Tasche jedes Mal, wenn Sie mit Ihrem Hund an einem öffentlichen Ort spazieren gehen. Legen Sie den Beutel einfach über den Kot und heben Sie ihn an, während Sie den Beutel mit der anderen Hand nach unten ziehen. Machen Sie einen Knoten in den Beutel und entsorgen Sie ihn in einem Mülleimer oder nehmen Sie ihn zur Entsorgung mit nach Hause.

Alternativ sind „Pooper Scoopers“ kostenlos in allen Büros der Stadt- und Kreisverwaltung erhältlich.