Eingeschränkte Hunderassen
Die Vorschriften zur Kontrolle von Hunden 1998 zusätzliche Beschränkungen für die folgenden Hunderassen oder für Stämme oder Kreuzungen dieser Rassen einführen, die als „eingeschränkte Rassen“ bezeichnet wurden.
- American Pit Bull Terrier
- Bullenmastiff
- Dobermann pinscher
- Englischer Bullterrier
- Deutscher Schäferhund (Elsässer)
- Japanischer Akita
- Japanische Tosa
- Rhodesian Ridgeback
- Rottweiler
- Staffordshire Bull Terrier
- Bandog
Diese Hunde oder deren Kreuzungen unterliegen an öffentlichen Orten gesetzlich den folgenden Beschränkungen:
- müssen einen sicheren Maulkorb tragen
- muss an einer ausreichend starken Kette oder Leine von nicht mehr als 2 Metern Länge von einer Person über 16 Jahren geführt werden, die in der Lage ist, den Hund zu kontrollieren
- muss ein Halsband mit Name und Adresse des Besitzers haben (gilt für alle Hunde)
Diese Beschränkungen gelten nicht für Hunde, die von der Gardaí, der Hafenpolizei, der Flughafenpolizei, Zoll- und Verbrauchsteuerservice, Rettungsteams oder Blindenführhunde für Blinde.