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Eingeschränkte Hunderassen

Die Vorschriften zur Kontrolle von Hunden 1998 zusätzliche Beschränkungen für die folgenden Hunderassen oder für Stämme oder Kreuzungen dieser Rassen einführen, die als „eingeschränkte Rassen“ bezeichnet wurden.

  • American Pit Bull Terrier
  • Bullenmastiff
  • Dobermann pinscher
  • Englischer Bullterrier
  • Deutscher Schäferhund (Elsässer)
  • Japanischer Akita
  • Japanische Tosa
  • Rhodesian Ridgeback
  • Rottweiler
  • Staffordshire Bull Terrier
  • Bandog

Diese Hunde oder deren Kreuzungen unterliegen an öffentlichen Orten gesetzlich den folgenden Beschränkungen:

  • müssen einen sicheren Maulkorb tragen
  • muss an einer ausreichend starken Kette oder Leine von nicht mehr als 2 Metern Länge von einer Person über 16 Jahren geführt werden, die in der Lage ist, den Hund zu kontrollieren
  • muss ein Halsband mit Name und Adresse des Besitzers haben (gilt für alle Hunde)

Diese Beschränkungen gelten nicht für Hunde, die von der Gardaí, der Hafenpolizei, der Flughafenpolizei, Zoll- und Verbrauchsteuerservice, Rettungsteams oder Blindenführhunde für Blinde.