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Signage

Richtlinie zur Werbebeschilderung


Der Stadt- und Kreisrat von Waterford erkennt den Wert von Werbeschildern für Besucher, Kunden, Unternehmen, Gemeindegruppen usw. sowie für die allgemeine Vitalität und Lebendigkeit eines Gebiets an. Es wird jedoch auch anerkannt, dass sie negative Auswirkungen auf die Umwelt haben und die Verkehrssicherheit und den sicheren Fußgängerverkehr beeinträchtigen können.

Um einen angemessenen Ausgleich zu erreichen, ist es unerlässlich, dass die Situation in Bezug auf Werbebeschilderungen überwacht und reguliert wird, insbesondere bei Beschilderungen vorübergehender Natur. Aus rechtlicher und regulatorischer Sicht wird Werbung durch die Planning and Development Acts 2000-2011 geregelt Litter Pollution Acts 1997-2003, der Umweltschutzgesetz 2003, der Straßengesetz 1993 und die für diese Gesetze geltenden Vorschriften. Es ist erwähnenswert, dass bestimmte Schilder von den oben genannten Vorschriften ausgenommen sind, zB Wahlplakate, aber auch diese haben bestimmte Bedingungen und Einschränkungen.

Die „Policy on Advertising Signs“ soll diese zusammenführen und die Regulierung dieses Bereichs zusätzlich unterstützen.

Das Ziel dieser Richtlinie ist es, eine gute, kreative und notwendige Beschilderung an geeigneten Orten und für geeignete Veranstaltungen, Einrichtungen und Dienstleistungen zu unterstützen. Außerdem soll sichergestellt werden, dass die Gesamtdarstellung der Stadt und des Landkreises und ihr Image gegenüber Anwohnern, Besuchern und potenziellen Investoren nicht durch unangemessene und nicht genehmigte Beschilderung beeinträchtigt wird. Das Ziel ist nicht, unternehmens- oder gemeinschaftsfeindlich zu sein, sondern wirtschaftliche Aktivität, Qualität von Standards und Konsistenz bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen und allgemein ein positives Image von Waterford zu vermitteln.

Im Folgenden sind einige der Probleme aufgeführt, die in Bezug auf Werbung und Beschilderung in Waterford, in der Stadt, in Städten und Dörfern und sogar in ländlichen Gebieten als problematisch identifiziert wurden:

  • A-Frames (oder Sandwich Boards)
  • Zeichen für Community-Events
  • Banner/Plakate an Geländern und Zäunen
  • Schlecht gemachte und gestaltete Schilder und Plakate
  • Schlechte Beschilderung der örtlichen Behörden
  • Zeichen der Auktionatoren
  • Mobile Schilder (z. B. auf Anhängern/Fahrrädern usw.)
  • Wahlschilder usw
  • Temporäre Beschilderung für Zirkusse, Proteste usw
  • Autos zu verkaufen

Beantragen Sie eine Genehmigung zur Errichtung temporärer Beschilderungen


Ausgefüllte Bewerbungen sind einzureichen an:
Frau Kathryn Jones, Technikerin für Umweltdurchsetzung, Menapia-Gebäude, The Mall, Waterford. Email: kjones@waterfordcouncil.ie Tel: 051-849720

Dokumente finden Sie unten.