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Gewerbliche Lebensmittelabfälle

Vorschriften zur gewerblichen Lebensmittelverschwendung


Die Abfallwirtschaftsverordnung (Lebensmittelabfälle) von 2009 geändert durch die Verordnung über die Abfallwirtschaft (Lebensmittelabfälle) (Änderung) von 2015 Unternehmen Verpflichtungen in Bezug auf Lebensmittelabfälle auferlegen, die auf ihren Betriebsgeländen anfallen.

Was bedeuten die Vorschriften für mein Unternehmen?


Alternativ kann ein Hersteller eine Kompostierungsanlage vor Ort haben, um seine Abfälle zu verwerten; Dies würde jedoch eine Registrierungsbescheinigung des Waterford City and County Council erfordern und möglicherweise die Genehmigung des Department of Agriculture, Food and the Marine erfordern.

Zerhacker / Abfallentsorgungsanlagen


Der Einsatz von Zerkleinerern für Lebensmittelabfälle, um Lebensmittelabfälle zu zerkleinern oder zu hydratisieren oder auf andere Weise deren Struktur zu verändern, um deren Einleitung in das Abwasser in einen Hausanschluss, einen Abfluss oder eine Kanalisation zu erleichtern ist verboten durch die Lebensmittelabfallverordnung.

Diese Bestimmung gilt unabhängig davon, ob eine Einleitungsgenehmigung nach dem Water Pollution Act erteilt wurde, die die Einleitung von Lebensmittelabwässern in die Kanalisation erlaubt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Lebensmittelabfälle der Wiederverwertung zugeführt werden und auch Verstopfungen im Abwassersystem vermieden werden.

„Spezifizierte Räumlichkeiten“ umfassen (siehe Anhang 1 der Vorschriften zur gewerblichen Lebensmittelverschwendung für alle Details):

  • Betriebe, die warme Speisen zum Essen innerhalb oder außerhalb des Betriebes liefern, auch wenn dies nur eine Nebentätigkeit ist
  • Kneipen, in denen Lebensmittel geliefert werden
  • Räumlichkeiten, in denen Mitarbeiter mit Lebensmitteln versorgt werden
  • Hotels, Pensionen und Hostels mit >4 Gästezimmern
  • Geschäfte oder Supermärkte, die Lebensmittel einschließlich Sandwiches oder warme Speisen verkaufen, auch wenn dies nur eine Nebentätigkeit ist
  • Restaurants, Cafés, Bistros, Weinstuben usw., in denen Speisen vor Ort zubereitet werden
  • Krankenhäuser, Pflegeheime usw., in denen Essen auf dem Gelände zubereitet wird
  • Schulen, Colleges, höhere Bildungseinrichtungen, Ausbildungszentren usw., in denen Speisen vor Ort zubereitet werden
  • Staatliche Gebäude, in denen Speisen auf dem Gelände zubereitet werden, einschließlich Kasernen, Ministerien, Kommunalbehörden usw.

Darüber hinaus müssen Organisatoren von Messen, Ausstellungen und Veranstaltungen, bei denen Lebensmittel geliefert werden, vor den Veranstaltungen einen oder mehrere Pläne zur Lebensmittelabfallbewirtschaftung und nach den Veranstaltungen Berichte über die Umsetzung der Lebensmittelabfallbewirtschaftung über ihre getroffenen und umgesetzten Bestimmungen zur Einhaltung dieser Verordnungen erstellen. Weitere Informationen finden Sie unter www.foodwaste.ie