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Wohnungsbaudarlehen

Wohnungsbaudarlehen der Kommunalbehörde ist eine staatlich abgesicherte Hypothek für Erstkäufer oder andere berechtigte Antragsteller, die von lokalen Behörden verwaltet wird.

Allgemeines


Das Programm dient dem Kauf neuer oder gebrauchter Wohnimmobilien sowie dem Eigenbau. Dazu gehört auch der Kauf von Häusern über staatliche Programme wie das Tenant Purchase Scheme und Affordable Housing Scheme, mit Ausnahme des First Home Scheme.

Das „Fresh Start“-Prinzip bedeutet, dass Personen, die geschieden oder getrennt leben und kein Interesse am Zuhause der Familie haben oder gegen die eine Privatinsolvenz oder ein Konkursverfahren bzw. -verfahren oder ein anderes rechtliches Verfahren eingeleitet wurde, antragsberechtigt sind.

Das Wohnungsbaudarlehen der Kommunalbehörde ist bundesweit bei allen Kommunen erhältlich.

Das Darlehen ist eine normale kapital- und verzinsliche Hypothek, die monatlich per Lastschrift zurückgezahlt wird.

Sie können bis zu 90 % des Marktwertes der Immobilie beleihen.

Maximale Marktwerte der Immobilie, die gekauft oder selbst gebaut werden kann, sind:

  • €320,000 in den Grafschaften Cork, Dublin, Galway, Kildare, Louth, Meath und Wicklow und
  • €250,000 im Rest des Landes

Voraussetzungen

Um für ein Wohnungsbaudarlehen der Kommunalbehörde in Frage zu kommen, müssen Sie:

  • Erstkäufer sein
  • zwischen 18 und 70 Jahre alt sein
  • mindestens zwei Jahre ununterbrochen als Hauptverdiener oder mindestens ein Jahr ununterbrochen als Nebenverdiener beschäftigt sein (als alleinstehender Bewerber ein jährliches Bruttoeinkommen von nicht mehr als 65,000 € (brutto) haben) in den Grafschaften Cork, Dublin, Galway, Kildare, Louth, Meath und Wicklow und in allen anderen Grafschaften weniger als 50,000 € (brutto) verdienen
  • als gemeinsame Antragsteller ein jährliches Bruttoeinkommen von nicht mehr als 75,000 € (brutto) in allen Landkreisen haben
  •  bei Selbständigkeit beglaubigte Jahresabschlüsse vorlegen
  • den Nachweis unzureichender Hypothekarfinanzierungsangebote von zwei regulierten Finanzdienstleistern erbringen
  • Seien Sie kein aktueller oder früherer Eigentümer von Wohneigentum in oder außerhalb der Republik Irland, es sei denn, Sie sind ein „Fresh Start“-Antragsteller
  • Antragsteller müssen erklären, dass sie Erstkäufer sind. Sie müssen die örtliche Behörde ermächtigen, die erforderlichen Überprüfungen durchzuführen, um dies zu bestätigen, wie z. B. die Durchführung einer Überprüfung der örtlichen Grundsteuer.
  • die Immobilie als gewöhnlichen Wohnsitz bewohnen
  • Kauf oder Eigenbau einer Immobilie in der Republik Irland
  • eine Immobilie erwerben oder selbst bauen, die den für den Bezirk, in dem sie sich befindet, geltenden maximalen Verkehrswert nicht überschreitet
  • Zustimmung zu einer zentralen Schufa-Prüfung
  • derzeit ein gesetzliches Recht haben, sich im Staat aufzuhalten und zu arbeiten, und nachweisen können, dass sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Irland haben

Voraussetzung für die Berechtigung ist die Einreichung eines vollständigen Antragsformulars für ein Wohnungsbaudarlehen bei der örtlichen Behörde (unten) und die Bestätigung durch Ihre örtliche Behörde.

Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie berechtigt sind und sich die Rückzahlung des benötigten Kreditbetrags leisten können, können Sie ein Antragsformular für ein kommunales Wohnungsbaudarlehen ausfüllen.

Sie müssen alle Abschnitte des Bewerbungsformulars ausfüllen und die in der Bewerber-Checkliste beschriebenen Nachweise vorlegen.

Für weitere Informationen lesen Sie hier weiter:  www.localauthorityhomeloan.ie Wenn potenzielle Antragsteller die Informationsbroschüre und den aktualisierten FAQ-Bereich für Informationen nutzen können, oder wenn sie weitere Informationen benötigen, nutzen Sie das neue Kontaktformular auf der Website, um sich direkt an das LAHL-Team zu wenden, wo wir ihre Anfrage beantworten werden, ODER wenden Sie sich alternativ an die Wohnungsbaufinanzierung Abteilung, Waterford City & County Council unter 058-22025.

Ihr Antragsformular muss von allen Antragstellern unterschrieben und bei Ihrer örtlichen Behörde eingereicht werden. Bewerberinnen und Bewerbern wird dringend empfohlen, ihre Bewerbungen persönlich einzureichen, da postalische Bewerbungen oft nicht korrekt ausgefüllt zurückgeschickt werden müssen. Ihr Antrag wird geprüft und Ihnen die Entscheidung schriftlich mitgeteilt.