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Standards in privaten Mietwohnungen

Für die Durchsetzung sind der Stadt- und Kreisrat von Waterford verantwortlich die Housing (Standards for Rented Houses) Regulations 2019.

Die Vorschriften gelten für alle Privatwohnungen, die vermietet sind oder zur Miete zur Verfügung stehen, einschließlich der Immobilien, die im Rahmen der Verordnung vermietet werden HAP Schema.

Alle Vermieter, einschließlich zugelassener Wohnungsbaugesellschaften (AHBs), sind gesetzlich verpflichtet, sicherzustellen, dass die gemietete Unterkunft den in den folgenden Überschriften dargelegten Vorschriften entspricht;

• Baulicher Zustand
• Sanitäreinrichtungen
• Heizungsanlagen
• Lebensmittelzubereitung, Lagerung und Wäsche
• Belüftung
• Beleuchtung
• Brandschutz
• Abfallentsorgungsanlagen
• Gas, Öl und Strom
• Information

Durchsetzung der Verordnungen


Eine Besichtigung einer Immobilie wird von beiden durchgeführt

  • Ein Wohnungsinspektor des Waterford City and County Council oder
  • Ein privater Auftragnehmer im Auftrag des Waterford City and County Council

Wenn es nach einer Inspektion einer Immobilie zu Verstößen kommt, können Vermieter ein Verbesserungsschreiben bzw. eine Verbesserungsmitteilung erhalten, in der die Verstöße und ein Zeitrahmen für die Behebung der Probleme dargelegt werden. Der Vermieter wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine Nachkontrolle organisiert wird. Eine Verbesserungsmitteilung ist der erste Schritt zur Durchsetzung der Wohnungsnormenverordnung.

Wenn ein Vermieter die erforderlichen Arbeiten an der Immobilie nicht durchführt, kann eine Verbotsmitteilung erlassen werden, die es dem Vermieter verbietet, die Immobilie weiterzuvermieten, bis die Wohnungsnormen eingehalten werden. Wenn einem Vermieter vom Waterford City and County Council eine Verbotsmitteilung zugestellt wird, bedeutet dies, dass wir der Meinung sind, dass der Vermieter der Verbesserungsmitteilung nicht nachgekommen ist.

Wenn der Vermieter die Immobilie unter Verstoß gegen eine Verbotsmitteilung weitervermietet, kann er strafrechtlich verfolgt und bei Verurteilung mit einer Geldstrafe von höchstens 5,000 € oder einer Freiheitsstrafe von höchstens 6 Monaten oder beidem sowie einer täglichen Geldstrafe von 400 € geahndet werden XNUMX € für ein fortgesetztes Vergehen.

Verbotsmitteilungen werden gemäß Abschnitt 18B Housing (Miscellaneous Provisions) Act 1992 (in der jeweils gültigen Fassung) zugestellt.

Beschwerden über private Mietwohnungen


Beschwerden über private MietunterkünfteWenn Sie Bedenken hinsichtlich des Zustands Ihrer Mietwohnung haben, sollten Sie sich zunächst an Ihren Vermieter wenden, um ihm die Möglichkeit zu geben, Abhilfe zu schaffen.

Wenn die Immobilie nicht den erforderlichen Standards entspricht und der Vermieter sich weigert, Reparaturen durchzuführen, können Sie sich über das Beschwerdeformular am Ende dieses Abschnitts an unser Wohnungsinspektionsteam wenden.

Bei der Kontaktaufnahme müssen Sie folgende Informationen angeben:

  • Ihr vollständiger Name, Ihre Adresse, Ihre Telefon-/Mobilnummer und Ihre E-Mail-Adresse
  • Ausführliche Informationen zu Ihrem Anliegen/Ihrer Anfrage.
  • Name, Adresse und Telefonnummer Ihres Vermieters.

Das ausgefüllte Formular kann per E-Mail an gesendet werden PRinspections@waterfordcouncil.ie

Bitte beachten Sie Folgendes, bevor Sie das Formular absenden:

  • Inspektionen werden nach Ermessen des Waterford City and County Council durchgeführt.
  • Wir versuchen, den Vermieter vor der Besichtigung zu kontaktieren, es besteht jedoch keine gesetzliche Verpflichtung für uns, dies zu tun.
  • Wenn Inspektoren an der Ausübung ihrer Pflichten gehindert werden, können Strafen verhängt werden, die bis hin zur Strafverfolgung vor dem Bezirksgericht reichen können.
  • Bitte beachten Sie, dass Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern nicht in den Zuständigkeitsbereich der Wohnungsinspektoren des Waterford City & County Council fallen, um zu vermitteln oder zu lösen. Streitigkeiten sollten an das Residential Tenancies Board gerichtet werden (siehe https://www.rtb.ie/dispute-resolution für mehr Informationen)

Unser Wohnungsinspektionsteam kann direkt kontaktiert werden unter: PRinspections@waterforcouncil.ie

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