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Stellungnahme zu einem Bauantrag

Jeder in Irland hat das Recht, bei einer örtlichen Behörde eingereichte Bauanträge einzusehen und/oder einen Kommentar dazu abzugeben.

Gegen Zahlung einer Gebühr von 20 € haben Sie außerdem das Recht, zu jedem Antrag schriftlich Stellung zu nehmen oder Einspruch dagegen einzulegen. Dies muss innerhalb von 5 Wochen nach Eingang des Bauantrags beim Waterford City & County Council erfolgen. Einsendungen, die nach Ablauf der 5-Wochen-Frist eingehen, werden unter keinen Umständen akzeptiert und an den Absender zurückgesandt.

Antragsteller für eine Baugenehmigung müssen eine Standortbekanntmachung aufgeben und in einer Lokalzeitung annoncieren, damit die Öffentlichkeit über den Bauantrag informiert ist. Das Planungsabteilung erstellt wöchentlich Listen mit Bauanträgen, die in unseren Büros, hier auf dieser Website und in den örtlichen Bibliotheken zur Einsichtnahme ausliegen.

Alle mit einem Bauantrag eingereichten Unterlagen sind einsehbar und das Bauamt kann erst nach Ablauf der Einreichungsfrist von 5 Wochen über einen Antrag entscheiden.

Einsendungen oder Beobachtungen sollen Der Antrag muss schriftlich erfolgen und unter Angabe der Aktenzeichen des Bauantrags sowie des Namens und der Anschrift des Beobachters erfolgen und mit der entsprechenden Gebühr von 20 € verbunden sein. Alle Einsendungen/Einwände werden auch in der öffentlichen Akte und auf der Website des Waterford Council zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Bitte senden Sie kein Bargeld per Post.

Einsendungen/Widersprüche sind zu richten an: Die Planungsabteilung, Waterford City & County Council, Menapia Building, The Mall, Waterford.

Online-Anwendungen


Es ist jetzt möglich, eine Planungseingabe online zu machen. Sie müssen zuerst registrieren Sie sich im ePlanning Portal.

Alle Einwände werden schriftlich anerkannt und die Planungsentscheidung wird allen Beobachtern innerhalb von 3 Tagen nach der Entscheidungsfindung mitgeteilt. Wenn Sie einen Antrag/Einspruch eingelegt haben, der von der örtlichen Behörde anerkannt wurde, haben Sie das Recht, gegen den späteren Planungsbeschluss Berufung einzulegen Ein Bord Pleanála. Sie haben auch das Recht, über alle anderen Beschwerden, die bei An Bord Pleanála eingereicht wurden, informiert zu werden und eine Kopie der Beschwerde zu erhalten.

Einsendungen können auch per E-Mail an erfolgen planung@waterfordcouncil.ie  Einsendungen auf diese Weise müssen die vollständige Postanschrift und Telefonnummer des Absenders enthalten. Mitarbeiter des Planungsbüros werden den Einsender anrufen, um die Zahlung der Gebühr von 20 € zu vereinbaren, die vor Ablauf der 5-wöchigen Einreichungsfrist zu leisten ist.

Kann ich eine Eingabe/einen Einspruch zurückziehen?


Es gibt keinen Mechanismus in der Planungs- und Entwicklungsverordnung 2001 (in der jeweils gültigen Fassung) für die Rücknahme einer Eingabe/Einspruchs. Sie können Ihrem Antrag/Einspruch jedoch eine weitere Ergänzung hinzufügen und die Planungsbehörde anweisen, Ihren ursprünglichen Einspruch nicht zu berücksichtigen.

Bitte beachten Sie, dass sowohl die ursprüngliche Einreichung als auch der Antrag auf Rücknahme der Einreichung in der Planungsakte verbleiben, dies jedoch nicht der Fall ist nicht von der Planungsbehörde bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden.

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