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Ladebuchten

Für die Anlieferung von Nutzfahrzeugen auf den Parkplätzen stehen Laderampen zur Verfügung.

Für die Anlieferung von Nutzfahrzeugen auf den Parkplätzen stehen Laderampen zur Verfügung. Sie dürfen nur von Fahrzeugen genutzt werden, die als Nutzfahrzeuge eingestuft sind und gewerblich besteuert werden.

Ein Nutzfahrzeug kann währenddessen bis zu 30 Minuten lang kostenlos an einer Laderampe parken aktiv Be- oder Entladen. Es ist strafbar, wenn jedes andere Fahrzeug während der Betriebszeiten an einer Laderampe parkt. Die Betriebszeiten der Verladerampe sind auf dem am nebenstehenden Mast angebrachten Hinweisschild ersichtlich.

PRIVATE FAHRZEUGE KÖNNEN WÄHREND DER BETRIEBSZEITEN NICHT IN LADESTELLEN PARKEN.

Außerhalb der Öffnungszeiten der Laderampe gelten die geltenden Parken Für das Gebiet gilt eine Regelung.