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Abschnitt 8 der Informationsfreiheitsgesetz 2014 fordert die Organe des FOI auf, so viele Informationen wie möglich in offener und zugänglicher Weise routinemäßig außerhalb des FOI aufzubereiten und zu veröffentlichen, unter Berücksichtigung der Grundsätze der Offenheit, Transparenz und Rechenschaftspflicht gemäß den Abschnitten 8 (5) und 11 (3). ) des Gesetzes.

Dies ermöglicht die Veröffentlichung oder Weitergabe von Aufzeichnungen außerhalb des FOI, sofern eine solche Veröffentlichung oder Zugänglichmachung nicht gesetzlich verboten ist. Das Schema verpflichtet FOI-Stellen, Informationen im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit gemäß diesem Schema zur Verfügung zu stellen.

Hier finden Sie das aktuelle FOI des Stadt- und Kreisrats von Waterford Offenlegungsprotokolle unten. Jeder Link führt zu einem Dokument mit relevanten Informationen für diesen Zeitraum. Wenn die von Ihnen benötigten Informationen hier nicht zu finden sind, können Sie sich an unseren Freedom of Information Officer (051 849 572) wenden. Wenn die Informationen derzeit nicht vom Waterford City & County Council öffentlich zugänglich gemacht werden, können Sie dies in Erwägung ziehen a Informationsfreiheit anfordern.

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