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Die Verantwortung übernehmen

Was bedeutet „Verantwortung übernehmen“?


Die „Die Verantwortung übernehmen“ bedeutet, dass der Rat die Haftung und Verantwortung für die Straßen, Dienstleistungen, Fußwege und öffentlichen Bereiche übernimmt, die mit einem bestimmten Anwesen verbunden sind.

Wenn es sich um eine Wohnbebauung handelt vollständig gemäß allen Bedingungen und Einzelheiten der abgeschlossen Baugenehmigung, Der Bauträger oder die Mehrheit der Hausbesitzer können beim Rat einen schriftlichen Antrag auf „Übernahme der Liegenschaft“ stellen.

Wohnsiedlungen, die aus zwei oder mehr Wohnungen bestehen und für die eine Baugenehmigung gemäß Abschnitt 34 des Planungs- und Entwicklungsgesetzes von 2000 in der jeweils gültigen Fassung erteilt wurde, können (abhängig von den mit der Baugenehmigung verbundenen Bedingungen) für die Übernahme in Frage kommen.

Welche Leistungen und Strukturen unterliegen in der Regel der Übernahme?


Beispiele für Dienstleistungen und Strukturen, die von einer lokalen Behörde übernommen werden, sind:

  • Straßen und Fußwege
  • Öffentliche Beleuchtung
  • Kanalisation, Wasserleitungen und Hausanschlüsse (in Absprache mit Uisce Éireann)
  • Regenwasserentwässerung
  • Spielplätze (falls relevant)
  • Freiflächen und Grünflächen
  • Parkhäuser
  • Feuerwehr einschließlich Hydranten

Bitte beachten Sie, dass dies keine erschöpfende Liste ist und die Position je nach Wohnsiedlung variieren kann.

Welche Anwesen in Waterford werden „in Verantwortung genommen“?


Bitte sehen Sie sich die aktuelle Liste der in Waterford betreuten Immobilien und Bauprojekte an.

Laden Sie die aktuelle Taken-in-Charge-Liste herunter (April 2024) Laden Sie die Taken-in-Charge-Richtlinie herunter

 

 

Wo kann ich mehr erfahren?


Die Housing Agency und das Department of Housing, Local Government and Heritage haben das „Planning Leaflet 15“ mit dem Titel „Planning Leaflet XNUMX“ herausgegeben.Ein Leitfaden zur Übernahme der Verantwortung für fertiggestellte Wohnsiedlungen.

Leitfaden herunterladen
Ein Leitfaden zur Übernahme abgeschlossener Wohnsiedlungen