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Wann benötige ich eine Baugenehmigung?


Im Allgemeinen benötigen Sie eine Baugenehmigung für jede Grundstücks- oder Grundstückserschließung, es sei denn, es handelt sich um eine konkrete Baugenehmigung befreit.

„Entwicklung“ umfasst die Durchführung von Arbeiten (Bau, Abriss, Umbau) auf, in, über oder unter Grundstücken oder Gebäuden und die Vornahme wesentlicher (dh erheblicher) Änderungen an der Nutzung des Grundstücks oder der Gebäude. Das Versäumnis, eine Baugenehmigung einzuholen, wo sie erforderlich ist, kann zu Strafen (z. B. erheblichen Geldstrafen und/oder sogar Gefängnisstrafen) führen.


Eine Bewerbung ist ebenfalls möglich Online – Benutzer sollten sich registrieren und bewerben über das ePlanning Portal.

Online können Sie:

  • Erstellen und verwalten Sie Planungsanträge
  • Stellen Sie eine Einreichung für einen Bauantrag
  • Schemata von Teil 8 anzeigen/einreichen
Ein Leitfaden zur Baugenehmigung

Alternativ kann ein Antragsteller einen ausgefüllten „Standard-Planungsantrag“ zusammen mit allen erforderlichen Belegen und der entsprechenden Gebühr einreichen an: The Planning Department, Waterford City & County Council, Menapia Building, The Mall, Waterford.

Standard-Planungsantragsformular

Ausgenommene Entwicklungen


Ausgenommene Entwicklungen erfordern keine Baugenehmigung.

Auf dieser Seite sind die Kategorien der ausgenommenen Entwicklung aufgeführt und in den Planungs- und Entwicklungsvorschriften 2001-2010.

Sie beziehen sich auf Entwicklungen kleinerer Art, wie z. B. kleine Erweiterungen von Häusern usw. Es ist Ihre Verantwortung dafür, dass jede bestehende oder geplante Entwicklung innerhalb der Ausnahmeschwellen (Größe, Höhe usw.) liegt. Wenn die jeweilige Entwicklung die aufgeführten Schwellenwerte überschreitet, ist für die Entwicklung eine Baugenehmigung erforderlich.

Arten von Baugenehmigungen


Je nachdem, was Sie bauen möchten, gibt es verschiedene Arten von Baugenehmigungen.

In diesem Abschnitt werden die verschiedenen Typen beschrieben.