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Einspruch gegen einen Bauantrag einlegen

Der Planungsprozess umfasst ein umfassendes Beschwerdesystem, mit dem gegen die Entscheidung der Planungsbehörde Berufung eingelegt werden kann Ein Bord Pleanála.

Kategorien von Personen, die gegen einen Planungsprozess Berufung einlegen können:


  • Der Antragsteller, der die Baugenehmigung beantragt hat – die 1. Partei.
  • Jede Person, Körperschaft oder Gruppe, die Eingaben oder Bemerkungen gemacht hat im den Bewerbungsprozess gemäß den Vorschriften – ein Dritter.

Hiervon gibt es drei Ausnahmen:

Wenn eine vorgeschriebene Stelle Anspruch darauf hatte, von der Planungsbehörde über einen Bauantrag benachrichtigt zu werden, und dies auch der Fall war nicht Wenn die Stelle gemäß den gesetzlichen Bestimmungen mitgeteilt wird, kann sie gegen die Entscheidung der Planungsbehörde Berufung einlegen, ohne zuvor während des Antragsverfahrens Eingaben oder Anmerkungen gemacht zu haben.

Wenn mit dem Antrag eine Umweltverträglichkeitserklärung (Environmental Impact Statement, EIS) einzureichen war, kann eine Stelle, deren Ziele sich auf die Förderung des Umweltschutzes beziehen und die bestimmte andere Anforderungen erfüllt, gegen die Entscheidung der Planungsbehörde Berufung einlegen, ohne Eingaben oder Anmerkungen gemacht zu haben während des Bewerbungsprozesses.

Eine Person mit Interesse an Grundstücken (z. B. ein Grundstückseigentümer/Bewohner), das an den Antragsstandort angrenzt, kann einen Antrag stellen Ein Bord Pleanála um die Erlaubnis, gegen die Entscheidung der Planungsbehörde Berufung einlegen zu dürfen, ohne zuvor Eingaben oder Bemerkungen gegenüber der Planungsbehörde eingereicht zu haben.

Einspruch einlegen


Einsprüche müssen bis eingehen Ein Bord Pleanála innerhalb von vier Wochen, beginnend mit dem Datum der Entscheidung der Planungsbehörde. Bitte beachten Sie, dass dies nicht das Datum ist, an dem die Entscheidung gesendet oder empfangen wurde. Wenn beispielsweise die Entscheidung einer Baubehörde am Mittwoch, dem 2. eines Monats, gefällt wird, ist der letzte Tag für den Eingang der Beschwerde Dienstag, der 29. desselben Monats.

Wird die Berufung zugelassen, muss die Berufung bei eingehen Ein Bord Pleanála innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Zulassung der Berufung. An Bord Pleanála ist nicht verpflichtet, verspätete Einsprüche entgegenzunehmen, unabhängig davon, ob diese per Post oder auf andere Weise versandt werden. Unabhängig davon, wann eine Beschwerde oder anderes Material veröffentlicht wird, gilt eine Beschwerde oder Eingabe als ungültig, wenn sie außerhalb der zulässigen Einreichungsfrist bei An Bord Pleanála eingeht.

Der Einspruch ist schriftlich einzureichen und per Post an folgende Adresse zu richten:

Die Sekretärin,
Ein Bord Pleanála,
64 Marlborough Street,
Dublin 1.

 

Folgende Angaben müssen im Einspruch enthalten sein:

  • Ihr eigener Name und Ihre Adresse. Wenn ein Bevollmächtigter in Ihrem Namen Einspruch einlegt, müssen neben Ihrer eigenen auch der Name und die Adresse des Bevollmächtigten angegeben werden.
  • Der Gegenstand der Berufung. Sie müssen An Bord Pleanála ausreichend Einzelheiten mitteilen, damit es den Bauantrag, auf den sich die Beschwerde bezieht, problemlos identifizieren kann. Beispiele für solche Details sind eine Kopie der Entscheidung der Planungsbehörde, Angaben zur Art und zum Standort des geplanten Bauvorhabens, der Name der Planungsbehörde und die Referenznummer des Planungsregisters der Planungsentscheidung.
  • Die Gründe der Berufung, unterstützendes Material und Argumente dafür/dagegen. Ein Bord Pleanála kann keine Berufungsgründe oder Informationen berücksichtigen, die nach der Berufung eingereicht wurden, mit Ausnahme von Material, das ausdrücklich angefordert wurde. Nichtplanungsbezogene Sachverhalte können nicht berücksichtigt werden, weshalb die Berufungsgründe solche Sachverhalte nicht umfassen sollten.
  • Das richtige Honorar. Die Kosten für alle Einsprüche Dritter (z. B. wenn Sie Einwände gegen den Vorschlag einer anderen Person erheben) betragen 3 € und 220 € für die Einreichung eine Beobachtung. Allerdings variieren die Kosten für Erstbeschwerden je nach einer Reihe von Faktoren. Weitere Informationen zu den Kosten von Einsprüchen finden Sie hier Schauen Sie sich die Website von An Bord Pleanála an.

Im Falle eines Einspruchs Dritter: die Bestätigung der Planungsbehörde, dass sie die Eingabe oder Bemerkung der Person erhalten hat. Alle Einsprüche eingereicht an Ein Bord Pleanála sollte vollständig sein. Unvollständige Einsprüche können zu einem späteren Zeitpunkt auch innerhalb der Einreichungsfrist nicht nachgeholt werden. Eine Berufung, die nicht alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt, wird als ungültig erachtet und kann von An Bord Pleanála nicht berücksichtigt werden.

 

Prüfung der Akten der Planungsbehörde
Der Bauantrag und alle diesbezüglich eingegangenen Eingaben oder Bemerkungen werden bald nach ihrem Eingang in den Geschäftsräumen der Baubehörde zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt und können von jedem Bürger eingesehen werden.

Innerhalb von drei Arbeitstagen nach ihrer Entscheidung stellt die Planungsbehörde außerdem folgende Informationen bei ihren Geschäftsstellen zur Verfügung:

  • Der vollständige Antrag und alle vom Antragsteller bereitgestellten Informationen.
  • Alle von der Planungsbehörde erstellten Berichte im Zusammenhang mit dem Antrag.
  • Die Entscheidung und Mitteilung dieser Entscheidung an den Antragsteller und jede andere Person oder Stelle, die im Zusammenhang mit dem Antrag Eingaben oder Anmerkungen gemacht hat.

 

Die Akte der Baubehörde bleibt für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren nach der Entscheidung zur öffentlichen Einsichtnahme verfügbar. Kopien der Unterlagen können zu einem angemessenen Preis bei der Baubehörde erworben werden.