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Vorplanungsberatungen

Sie können vorläufige Vorschläge bei der Planungsbehörde einreichen und sich vom Bezirksplaner zu den Fragen beraten lassen, die sich im Zusammenhang mit dem Bauantrag ergeben können.

Es steht ein kostenloser Vorplanungsberatungsdienst zur Verfügung. Bevor Sie einen Bauantrag einreichen, können Sie Ihre vorläufigen Vorschläge bei der Planungsbehörde einreichen und sich vom Bezirksplaner zu den Fragen beraten lassen, die im Zusammenhang mit dem Bauantrag auftreten können.

Für einige Kategorien geplanter Entwicklungen, vor allem groß angelegte Entwicklungen, gelten gesetzliche Zeitrahmen, innerhalb derer eine Vorplanungsberatung stattfinden muss. Abschnitt 43 des Planning & Development (Amendment) Act 2018 sieht vor, dass eine Vorplanungsberatung für Wohnbebauung mit mehr als 10 Häusern und Nichtwohnbebauung mit mehr als 1,000 m² Bruttogrundfläche verpflichtend ist.

Um diesen Service in Anspruch zu nehmen, füllen Sie bitte das Antragsformular für die Vorplanung aus und reichen es zusammen mit einer Lagekarte und allen anderen Details ein, die Sie haben. Es ist unbedingt erforderlich, dass Sie eine entsprechende Karte beifügen, auf der Lage und Umfang des vorgeschlagenen Standorts klar dargestellt sind. Andernfalls wird Ihr Antrag auf Vorplanungsberatung an Sie zurückgesendet.