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Arten von Baugenehmigungen

Im Allgemeinen gibt es zwei Arten von Baugenehmigungen, die beantragt werden müssen: „Genehmigung“ oder „Rahmengenehmigung“.

Volle Erlaubnis

Die häufigste Antragsart ist die Beantragung einer Baugenehmigung, die oft als vollständige Baugenehmigung bezeichnet wird. Für einen Antrag auf Vollgenehmigung muss der Antragsteller detaillierte Pläne und vollständige Einzelheiten der Entwicklung einreichen. Eine erfolgreiche Bewerbung in diesem Fall ermöglicht es dem Bewerber, mit der Entwicklung zu beginnen, sofern er oder sie sonst dazu berechtigt ist.

Gliederungserlaubnis

Eine erteilte Rahmengenehmigung bedeutet, dass die Planungsbehörde der vorgeschlagenen Entwicklung auf einem bestimmten Gelände grundsätzlich zugestimmt hat. Es ist die Durchführung von Arbeiten nicht gestattet. Eine Entwurfsgenehmigung wird im Allgemeinen dann beantragt, wenn ein Antragsteller herausfinden möchte, ob eine Baugenehmigung für eine bestimmte Entwicklung erteilt werden würde, aber möglicherweise nicht die Kosten für die Erstellung detaillierter Pläne tragen möchte.

Wenn der Antragsteller eine vollständige Baugenehmigung erhalten möchte, muss er innerhalb von 3 Jahren nach dem Datum der Erteilung der Rahmengenehmigung eine „Genehmigung als Folge der Erteilung der Rahmengenehmigung“ beantragen. Ein Rahmenantrag kann nicht gestellt werden, wenn für die geplante Entwicklung eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist.

Erlaubnis als Folge der Gliederungsgenehmigung

„Permission Consequente“ wird gesucht, wenn bereits eine Outline-Genehmigung erteilt wurde. Es sind detaillierte Pläne und Spezifikationen einzureichen. Bei der Beantragung einer „Genehmigung als Folge einer Rahmengenehmigung“ muss der Antrag innerhalb von 3 Jahren nach dem Datum der Erteilung der Rahmengenehmigung gestellt werden.

Aufbewahrung/Fortführung

Wenn ein Antrag auf Zurückbehaltung einer nicht genehmigten Entwicklung gestellt wird, muss die Zurückbehaltung in der öffentlichen Bekanntmachung angegeben und die Art der vorgeschlagenen Nutzung des Bauwerks angegeben werden.

Bei einem Antrag auf Fortführung der Nutzung muss die Art dieser Nutzung und der vorherigen Nutzung angegeben werden. Es gibt unterschiedliche Definitionen des Begriffs „Fortdauer“ und wir empfehlen Ihnen, sich an das Planungsbüro zu wenden, um sicherzustellen, dass Sie alle Details und Auswirkungen verstehen. Im Allgemeinen beträgt die Gebühr für die Einbehaltung das Dreifache der Gebühr für die vollständige Baugenehmigung.

Verlängerung der Baugenehmigung für die Dauer

Sofern nicht anders angegeben, werden die meisten Baugenehmigungen für einen Zeitraum von 5 Jahren erteilt. Um die Baugenehmigung zu erhalten, muss die Entwicklung innerhalb der 5-Jahres-Frist abgeschlossen sein. Wenn die genehmigte Entwicklung nicht abgeschlossen ist oder nicht innerhalb der 5 Jahre (oder eines anderen angegebenen Zeitraums) begonnen wurde, können Sie eine Verlängerung der Dauer dieser Baugenehmigung beantragen.