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Bauerbe & Erhaltung

Waterford verfügt über ein einzigartiges und vielfältiges Bauerbe. Dieses Erbe ist eine physische Erinnerung an die Kultur, Ideale und Geschichte früherer Generationen. Es umfasst Schlösser, Landhäuser, Kirchen und öffentliche Gebäude, von denen einige von bedeutenden Architekten entworfen wurden.

Dieses Erbe ist eine physische Erinnerung an die Kultur, Ideale und Geschichte früherer Generationen. Da fallen mir sofort Schlösser, Landhäuser, Kirchen und öffentliche Gebäude ein, die zum Teil von Architekten entworfen wurden. Aber auch bescheidenere Strukturen wie Stadthäuser, Reetdachhäuser und Bauernhofkomplexe tragen zum Charakter des Landkreises bei.

Waterford verfügt außerdem über ein reiches industrielles und maritimes Erbe, zu dem Bauwerke wie Mühlen, Leuchttürme und Kais gehören, die oft übersehen werden. Unser bauliches Erbe ist eine unersetzliche Aufzeichnung, die zu unserem Verständnis sowohl der Gegenwart als auch der Vergangenheit beiträgt. Es liegt an uns, es zu genießen, zu verbessern und an zukünftige Generationen weiterzugeben.

Lismore Castle – eine geschützte Struktur
Lismore Castle – eine geschützte Struktur

Die Bedeutung unseres architektonischen Erbes wird durch die Gesetzgebung anerkannt. Teil IV von Das Planungs- und Entwicklungsgesetz 2000 befasst sich mit dem architektonischen Erbe, und jede lokale Behörde ist verpflichtet, Bauwerke oder Teile von Bauwerken, die von besonderem Interesse sind, zu schützen. Dies geschieht durch Kompilieren und Pflegen von a Verzeichnis der geschützten Bauwerke (RPS) für jede Gemeinde.

Das Waterford City and County Development Plan 2022–2028 hat in Anhang 9 die Liste der geschützten Strukturen aufgenommen, die unten heruntergeladen werden kann. Auf dem RPS in der Stadt und im Landkreis Waterford gibt es fast 2000 Bauwerke, darunter eine Vielzahl von Gebäuden wie Landhäuser, Kirchen, Brücken, Häuser, Geschäfte, strohgedeckte Häuser und Steindepots und so weiter. Das Verzeichnis der geschützten Bauwerke kann jederzeit während der Laufzeit des Entwicklungsplans aktualisiert werden.

Sie sind eine unersetzliche Aufzeichnung, die zu unserem Verständnis sowohl der Gegenwart als auch der Vergangenheit beiträgt. Die bauliche Substanz unserer Vergangenheit ist wertzuschätzen und wir haben die Pflicht, dafür zu sorgen, dass sie erhalten und als zentraler Bestandteil unseres gemeinsamen kulturellen Erbes an kommende Generationen weitergegeben wird.

Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Probleme im Zusammenhang mit dieser Website haben oder  Wenden Sie sich an Rosemary Ryall, Executive Conservation Officer in Bezug auf diese Dokumente.

Wunderwanderwege


Die Wonder Wander Walking Trails wurden im April 2024 in der Stadt Waterford und Cappoquin eingeführt.

Diese Wanderwege wurden vom National Inventory of Architectural Heritage, dem Department of Housing, Local Government & Heritage, in Zusammenarbeit mit dem Waterford City and County Council erstellt.

Laden Sie die Trail-Broschüren unten herunter.

Wonder Wander Cappoquin Wonder Wander Waterford

 

Häufig gestellte Fragen zum gebauten Erbe


Nur sehr wenige Menschen durchlaufen den Planungsprozess, ohne die Dienste eines Architekten oder einer anderen entsprechend qualifizierten Person (im Folgenden als Makler bezeichnet) in Anspruch zu nehmen. Ein Planungsberater (Agent) kann Sie durch den Bauantragsprozess begleiten und bei Bedarf mit Ihrem Architekten zusammenarbeiten, um einen qualitativ hochwertigen und konformen Bauantrag zu liefern. Der Einsatz eines guten Agenten garantiert eine bessere Chance auf ein positives Ergebnis in kürzerer Zeit. Durch ihr Fachwissen weiß er/sie, was in einem Bauantrag erforderlich ist, wodurch die Notwendigkeit einer weiteren Informationsanfrage verringert wird.

Die Erhaltungspflicht eines denkmalgeschützten Bauwerks gilt zunächst für alle Teile des Bauwerks. Dies umfasst das Innere, alle Grundstücke darum herum und alle anderen Gebäude und deren Innenräume auf diesem Grundstück. Diese Verpflichtung gilt auch für alle äußeren oder inneren Einrichtungen und Ausstattungen eines geschützten Bauwerks oder eines Bauwerks an Land unmittelbar innerhalb seines Knorpels.

Wenn eine Erklärung beantragt wird, kann die Planungsbehörde klären, welche Teile des Bauwerks oder des umgebenden Knorpels gegebenenfalls nicht von besonderem architektonischem, historischem, archäologischem, künstlerischem, kulturellem, wissenschaftlichem, sozialem oder technischem Interesse sind und keiner besonderen Notwendigkeit bedürfen Schutz.

Nur sehr wenige Menschen durchlaufen den Planungsprozess, ohne die Dienste eines Architekten oder einer anderen entsprechend qualifizierten Person (im Folgenden als Makler bezeichnet) in Anspruch zu nehmen. Ein Planungsberater (Agent) kann Sie durch den Bauantragsprozess begleiten und bei Bedarf mit Ihrem Architekten zusammenarbeiten, um einen qualitativ hochwertigen und konformen Bauantrag zu liefern. Der Einsatz eines guten Agenten garantiert eine bessere Chance auf ein positives Ergebnis in kürzerer Zeit. Durch ihr Fachwissen weiß er/sie, was in einem Bauantrag erforderlich ist, wodurch die Notwendigkeit einer weiteren Informationsanfrage verringert wird.

Ein Eigentümer oder Nutzer eines geschützten Bauwerks muss sicherstellen, dass weder das Bauwerk noch irgendein Element davon gefährdet werden. Eine Bauwerksgefährdung kann bedeuten:

  • Direkte oder indirekte Beschädigung der Struktur oder eines ihrer Elemente.
  • Die Struktur so vernachlässigen, dass sie beschädigt wird.

 

Dem Bauantrag ist eine Kopie der Baubekanntmachung beizufügen. Hier sind einige Links zu ein leerer Site-Hinweis und eine Anleitung zum Ausfüllen.

Im Rahmen des Planungssystems benötigen viele kleinere Arbeiten an Bauwerken normalerweise keine Baugenehmigung. Diese Werke sind bekannt als freigestellte Entwicklungen. Bei einem geschützten Bauwerk können solche Arbeiten jedoch nur dann ohne Baugenehmigung durchgeführt werden, wenn sie den Charakter des Bauwerks oder eines seiner besonderen Merkmale betreffenden Elemente des Bauwerks nicht beeinträchtigen würden.

Sie müssen sich bei der Klärung erkundigen Planungsbehörde hinsichtlich der Art der Arbeiten, die den Charakter des Bauwerks wesentlich beeinträchtigen würden oder nicht, und für die eine Baugenehmigung erforderlich wäre oder nicht. Bei einigen Bauwerken, bei denen der dekorative Zustand von besonderem Interesse ist, kann eine Baugenehmigung für die Innenausstattung wie Verputzen oder Streichen erforderlich sein.

Ein Eigentümer oder Nutzer eines geschützten Bauwerks kann von der Planungsbehörde eine Erklärung über das Bauwerk und seine Grundstücke verlangen. Darin werden die Arten von Arbeiten angegeben, die ausgeführt werden können, ohne irgendein Element der geschützten Struktur zu beeinträchtigen, das zu ihrem besonderen architektonischen, historischen, archäologischen, künstlerischen, kulturellen, wissenschaftlichen, sozialen und technischen Interesse beiträgt, und welche Arbeiten dies nicht können.

Für Arbeiten, die normalerweise ausgenommen sind und den Charakter des Bauwerks nicht beeinträchtigen, ist keine Baugenehmigung erforderlich. Allerdings müssen Eigentümer oder Nutzer, die solche Arbeiten durchführen ohne eine konkrete Ausnahmegenehmigung in einer Erklärung der Baubehörde vorsieht, tun dies auf eigenes Risiko. Ein Eigentümer oder Nutzer kann jederzeit eine Erklärung von der Planungsbehörde verlangen, auch wenn keine Arbeiten geplant sind.

Baugesuche für geschützte Bauwerke werden wie alle anderen Baugesuche gestellt. Ein Bauantrag für Arbeiten an einem geschützten Bauwerk erfordert jedoch im Allgemeinen mehr Einzelheiten. Dies liegt an der Empfindlichkeit der meisten geschützten Bauwerke gegenüber unangemessenen Arbeiten. Das relevante Zeitung und Website-Hinweis denn aus dem Antrag muss hervorgehen, dass es sich um ein geschütztes Bauwerk handelt.

Mit dem Antrag sind zusätzliche Angaben darüber einzureichen, wie sich die geplante Bebauung auf den Charakter des Bauwerks auswirken würde. Die Kommunalverwaltung benachrichtigt andere interessierte Stellen, einschließlich der Abteilung für Umwelt, Kulturerbe und Kommunalverwaltungder Denkmalrat und Eine Taisce, bevor Sie eine Entscheidung treffen.

Das Built Heritage and Jobs Leverage Scheme 2014 wird vom City and County Council durchgeführt, um Eigentümer oder Nutzer geschützter Bauwerke bei der Durchführung der notwendigen Arbeiten zur Sicherung ihrer Erhaltung zu unterstützen.

Ein Denkmalschutzgebiet ist ein Ort, eine Fläche, eine Gruppe von Bauwerken oder ein Stadtbild, das entweder von besonderem architektonischem, historisch-archäologischem, künstlerischem, kulturellem, wissenschaftlichem, sozialem oder technischem Interesse ist oder zur Aufwertung geschützter Bauwerke beiträgt. Dies kann eine Reihe von Häusern, Gebäude, die einen Palast umgeben, oder eine Gruppe von Gebäuden umfassen, die zusammen einem Gebiet einen besonderen Charakter verleihen.

In einer ländlichen Umgebung könnte ein architektonisches Denkmalschutzgebiet eine Gruppe von Bauwerken umfassen, die mit einer Mühle oder einem Landhausanwesen verbunden sind. Ein Denkmalschutzgebiet kann auch geschützte Bauwerke umfassen. Eine Planungsbehörde kann in ihrem Bebauungsplan ein Gebiet als Denkmalschutzgebiet ausweisen, um sicherzustellen, dass sein Charakter erhalten bleibt. Normalerweise ist eine Baugenehmigung erforderlich, bevor Arbeiten an der Außenseite eines Bauwerks in einem Denkmalschutzgebiet durchgeführt werden können.

Ein Baugesuch für ein Bauwerk in einem Denkmalschutzgebiet wird grundsätzlich wie jedes andere Baugesuch gestellt. Aus der Zeitung und der Ortsbekanntmachung muss hervorgehen, dass sich das Baugesuch auf ein Bauwerk in einem Denkmalschutzgebiet bezieht. Mit dem Antrag sind zusätzliche Informationen darüber einzureichen, wie sich die geplante Bebauung auf den Charakter des Gebiets auswirkt. Die Planungsbehörde benachrichtigt andere interessierte Stellen, darunter das Ministerium für Umwelt, Kulturerbe und Kommunalverwaltung, den Kulturerberat und An Taisce, bevor sie über den Antrag entscheidet.

Es kann ratsam sein, sich vor der Beantragung einer Baugenehmigung mit Ihrer Planungsbehörde zu beraten, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag vollständig ist.

Eigentümer historischer Gebäude können möglicherweise das Home Renovation Incentive Scheme (HRI) in Anspruch nehmen. Einzelheiten hierzu können bei den Finanzkommissären unter erfragt werden http://www.revenue.ie/en/tax/it/reliefs/hri/hri-general-faqs.html#section5

Für den Eigentümer/Bewohner eines genehmigten Gebäudes (einschließlich des umliegenden Gartens) oder eines unabhängig bestehenden genehmigten Gartens stehen Steuererleichterungen für Ausgaben zur Verfügung, die für die Reparatur, Wartung oder Wiederherstellung des genehmigten Gebäudes oder Gartens anfallen. Ein genehmigtes Gebäude ist ein Gebäude, bei dem der Minister für Umwelt, Kulturerbe und Kommunalverwaltung festgestellt hat, dass es von erheblichem historischem, architektonischem oder ästhetischem Interesse ist, und die Steuerbehörde festgestellt hat, dass der Öffentlichkeit angemessener Zugang zu dem Gebäude gewährt wird. Ein genehmigter Garten ist ein Garten, bei dem der Minister für Umwelt, Kulturerbe und Kommunalverwaltung festgestellt hat, dass er von erheblichem gärtnerischen, wissenschaftlichen, historischen, architektonischen oder ästhetischen Interesse ist, und die Steuerbehörde festgestellt hat, dass der Öffentlichkeit angemessener Zugang zum Garten gewährt wird.

Antragsformulare für eine Bestimmung durch den Minister für Umwelt, Kulturerbe und Kommunalverwaltung kann bezogen werden bei; Abteilung für Architekturschutz, Ministerium für Umwelt, Kulturerbe und Kommunalverwaltung, Dún Scéine, Harcourt Lane, Dublin 2.
Tel. 01 4117100

Es wird empfohlen, frühzeitig mit einem Planer und Naturschutzbeauftragten zu sprechen. Der Wert und die Bedeutung des Bauwerks müssen zunächst ermittelt werden. Der Umfang der erforderlichen Informationen hängt von der Komplexität und Bedeutung der Struktur sowie dem Umfang der vorgeschlagenen Intervention ab. Bestimmte gesetzliche Anforderungen müssen erfüllt sein. Wenn Sie Fragen zu Ihrem geschützten Bauwerk, einem historischen Gebäude oder zu Naturschutzproblemen haben, wenden Sie sich an Rosemary Ryall, Executive Conservation Officer, Waterford City & County Council, unter (058)22021.

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