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Erstellen einer Website-Mitteilung

Sie können downloaden Hier finden Sie ein leeres Site Notice-Dokument.

 

Bevor Sie eine Baugenehmigung beantragen, müssen Sie Ihre Vorschläge öffentlich bekannt machen. Eine Möglichkeit hierfür ist die Ankündigung in einer Zeitung, die andere darin, eine Website-Bekanntmachung aufzustellen.

Diese Vorschriften müssen Sie bei der Erstellung einer Website-Bekanntmachung beachten:

  • Die Website-Bekanntmachung muss mit unauslöschlicher Tinte auf weißem Hintergrund beschriftet oder gedruckt, auf starrem, haltbarem Material befestigt und durch Laminierung vor Schäden durch schlechtes Wetter und andere Ursachen geschützt werden.
  • Der Standorthinweis muss an einer gut sichtbaren Stelle am oder in der Nähe des Haupteingangs zu dem betreffenden Grundstück oder Bauwerk von einer öffentlichen Straße aus sicher aufgestellt oder befestigt werden, oder, wenn es mehr als einen Eingang von öffentlichen Straßen gibt, an oder in der Nähe aller dieser Eingänge oder auf jedem anderen Teil des Grundstücks oder Bauwerks, der an eine öffentliche Straße angrenzt, so dass sie für Personen, die die öffentliche Straße benutzen, leicht sichtbar und lesbar sind und zu keiner Zeit verdeckt oder verborgen werden dürfen.
  • Wenn das Grundstück oder die Struktur, auf die sich ein Bauantrag bezieht, nicht an eine öffentliche Straße angrenzt, muss eine Standortbekanntmachung an einer gut sichtbaren Stelle auf dem Grundstück oder der Struktur angebracht oder angebracht werden, sodass sie für Personen außerhalb des Grundstücks oder der Struktur gut sichtbar und lesbar ist und dürfen zu keinem Zeitpunkt verdeckt oder verborgen werden.
  • Wenn eine Planungsbehörde der Auffassung ist, dass die Aufstellung oder Anbringung einer einzelnen Standortbekanntmachung nicht ausreicht, um den Anforderungen der Verordnungen zu genügen, oder die Öffentlichkeit nicht ausreichend informiert, kann die Behörde vom Antragsteller verlangen, eine oder mehrere weitere Standortbekanntmachungen zu errichten oder anzubringen in der Art und Weise und unter den Bedingungen, die sie festlegen kann, und der Behörde die von ihr festgelegten Nachweise in Bezug auf die Einhaltung solcher Anforderungen vorzulegen.
  • Wenn ein Bauantrag für ein Grundstück oder eine Struktur gestellt wird und ein Folgeantrag innerhalb von 6 Monaten nach Einreichung des ersten Antrags für ein Grundstück gestellt wird, das im Wesentlichen aus dem Grundstück oder einem Teil des Grundstücks besteht, für das der erste Antrag gestellt wurde bezieht sich darauf, dass die Website-Bekanntmachung mit unauslöschlicher Tinte auf gelbem Hintergrund beschriftet oder gedruckt und auf starrem, haltbarem Material angebracht und vor Schäden durch schlechtes Wetter und andere Ursachen geschützt werden muss.
  • Die Baubekanntmachung(en) dürfen nicht früher als 14 Tage vor Eingang des Bauantrags bei der Planungsbehörde erstellt werden.
  • Die Standortbekanntmachung muss für einen Zeitraum von fünf Wochen ab dem Datum des Eingangs des Bauantrags bei der Planungsbehörde auf dem betreffenden Grundstück oder Bauwerk angebracht bleiben und wird erneuert oder ersetzt, wenn sie innerhalb dieses Zeitraums entfernt wird oder unleserlich oder unleserlich wird Zeitraum.
  • Wenn die Baubekanntmachung nicht alle oben genannten Anforderungen vollständig erfüllt, ist der Bauantrag ungültig und an den Antragsteller zurückzusenden