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Karten, Pläne & Zeichnungen

Auf der folgenden Seite wird erläutert, welche Karten, Pläne und Zeichnungen für Ihren Bauantrag erforderlich sind.

Lageplan (6 Exemplare)


Der Lageplan des Standorts muss so markiert oder gefärbt sein, dass das Grundstück oder die Struktur, auf die sich der Antrag bezieht, und die Grenzen darauf deutlich erkennbar sind. Der Standortplan muss auf einer Ordnance Survey-Karte mit der Nummer des Standorts vorhanden sein Amtliche topografische Karte darauf ist deutlich zu erkennen, zusammen mit dem Nordpunkt.

Der Maßstab der Karte sollte in bebauten Gebieten nicht weniger als 1:1000 und in allen anderen Gebieten 1:1250 betragen. Verfügbarkeit von Ordnance Survey-Karten ist hier detailliert. Der Maßstab der Karte sollte in bebauten Gebieten mindestens 1:1000 und in allen anderen Gebieten 1:2500 betragen.

Site-/Layout-Karte (6 Exemplare)


Die Grundstücksgrenze sollte deutlich markiert sein roten und der Plan sollte Gebäude, Grenzen, Klärgruben und Versickerungsbereiche, Bohrbrunnen, Dienstleistungen und andere Merkmale in der Nähe des Grundstücks oder der Struktur zeigen, auf das sich der Antrag bezieht.

In diesem Zusammenhang sollten alle Merkmale im Umkreis von 100 m um die geplante Bebauung angegeben werden. Die Position der Website-Hinweis sollte auch angezeigt werden. Der Maßstab der Lagekarte sollte nicht kleiner als 1:500 sein. Die Standortgrenzen können nach der Validierung des Antrags nicht mehr geändert werden.

Pläne und Zeichnungen (6 Exemplare) (außer Skizzengenehmigung)


Pläne und Zeichnungen sollten detaillierte Strukturzeichnungen von Grundrissen, Ansichten und Schnitten sowie andere Einzelheiten enthalten, die zur Beschreibung der Arbeiten oder Struktur erforderlich sind, auf die sich der Antrag bezieht. Diese müssen im Maßstab von mindestens 1:200 gezeichnet sein. Für Umrissplanungsanwendungen sind keine vollständigen Grundriss- und Höhenzeichnungen erforderlich.

Die für die Einreichung eines Bauantrags erforderliche Kartierung kann bei der angefordert werden Website von Ordinance Survey Ireland (Osi). oder von einem Osi-Mapping-Agenten.

Der Maßstab der Karte sollte in bebauten Gebieten mindestens 1:1000 und in allen anderen Gebieten 1:2500 betragen.